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Gründungszuschuss

Was ist der Gründungszuschuss? Alles, was du wissen musst.

Der Gründungszuschuss ist eine finanzielle Förderung der Agentur für Arbeit für Menschen, die sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen wollen. Er soll den Lebensunterhalt in der Startphase sichern und das Risiko einer Gründung reduzieren.

Hier findest du die wichtigsten Antworten zu Voraussetzungen, Höhe und Antrag, kompakt und verständlich.

Wer bekommt den Gründungszuschuss?

Anspruchsberechtigt bist du, wenn du ALG I beziehst und noch mindestens 150 Tage Restanspruch hast. Du brauchst eine tragfähige Geschäftsidee, einen Businessplan und ein Gutachten einer fachkundigen Stelle (z. B. IHK, Steuerberater). Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung, das heißt, dein:e Sachbearbeiter:in entscheidet, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.

Wie hoch ist der Gründungszuschuss?

Phase 1 (6 Monate): Dein bisheriges ALG I plus 300 € monatlich als Sozialpauschale. Phase 2 (9 Monate, optional): 300 € monatlich, wenn du hauptberuflich selbstständig bist. Bei einem ALG-I-Anspruch von 2.500 € ergibt das allein in Phase 1 eine Gesamtförderung von ca. 16.800 €. Über beide Phasen sind je nach ALG-I-Anspruch bis zu 26.000 € möglich.

Wie stellst du den Antrag?

  1. Idee prüfen: Hast du eine Geschäftsidee, die tragfähig ist?
  2. Businessplan erstellen: Marktanalyse, Finanzplan, Umsatzprognose, alles, was die Agentur sehen will.
  3. Fachkundige Stellungnahme: IHK, HWK oder Steuerberater bestätigt die Tragfähigkeit.
  4. Antrag stellen: Vor der Gründung bei der Agentur für Arbeit einreichen.
  5. Bewilligung erhalten: Bei positivem Bescheid fließt die Förderung ab dem Tag der Gründung.

Brauchst du Unterstützung?

Wir begleiten dich persönlich durch den gesamten Prozess, von der Idee bis zur Bewilligung. Und das Beste: Das Coaching ist über AVGS zu 100 % förderbar.

Förderdauer

Bis zu 15 Monate Förderung

Phase 1 · 6 MonateALG I plus 300 €

Phase 2 · 9 Monate300 € monatlich

Fragen

Häufige Fragen zum Gründungszuschuss

Die wichtigsten Antworten in Kürze. Deine Frage ist nicht dabei? Prüfe unten deinen Anspruch, wir melden uns persönlich.

Muss ich schon eine Geschäftsidee haben?

Du solltest eine grobe Richtung haben, aber sie muss noch nicht perfekt sein. Wir helfen dir, deine Idee zu prüfen, zu schärfen und in einen Businessplan zu übersetzen.

Wie hoch ist der Gründungszuschuss?

In Phase 1 erhältst du sechs Monate lang dein ALG I plus 300 € monatlich. In Phase 2 sind weitere neun Monate mit 300 € monatlich möglich. Die genaue Höhe hängt von deinem ALG-I-Anspruch ab.

Wie hoch ist die Bewilligungsquote?

98 % unserer Klient:innen haben ihren Gründungszuschuss bewilligt bekommen. Das liegt daran, dass wir nur starten, wenn die Voraussetzungen stimmen, und dann dafür sorgen, dass der Antrag sitzt.

Kann ich den Gründungszuschuss auch bekommen, wenn ich noch beschäftigt bin?

Grundsätzlich musst du ALG-I-berechtigt sein und mindestens einen Tag arbeitslos gemeldet. In manchen Fällen ist es möglich, den Antrag bereits vor der Arbeitslosmeldung vorzubereiten. Das klären wir im Erstgespräch.

Was kostet das Coaching?

Für dich in der Regel nichts. Unser Coaching ist über den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) vollständig förderbar. Du zahlst keinen Eigenanteil.

Was ist ein AVGS?

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ist eine Förderung der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters. Damit kannst du Coaching-Maßnahmen kostenfrei nutzen, vorausgesetzt, der Anbieter ist dafür zugelassen.

Anspruchs-Check

Bereit für den ersten Schritt?

Prüfe in zwei Minuten, ob dir der Gründungszuschuss zusteht.

  • Bis zu 26.000 € Gründungszuschuss
  • 100 % förderbar über AVGS
  • Unverbindlich

Schritt 1 von 3

Wie weit ist deine Gründungsidee?
Beziehst du ALG I oder bist du arbeitsuchend?
Fast geschafft: Wie können wir dich erreichen?

Damit wir dich für das Erstgespräch erreichen.

Deine Daten werden vertraulich behandelt. Wir melden uns persönlich bei dir. Kein Abo, keine versteckten Kosten. Direkter Draht: writsch.andre@gmx.de

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