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Anspruch prüfen

FAQ

Häufige Fragen zu Gründungszuschuss, AVGS und Karrierecoaching

Alles Wichtige zu Kosten, Ablauf, Voraussetzungen und Förderung an einem Ort. Findest du deine Frage nicht, prüfe deinen Anspruch und wir melden uns persönlich.

Allgemein

Was kostet das Coaching?

Für dich in der Regel nichts. Unser Coaching ist über den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) vollständig förderbar. Du zahlst keinen Eigenanteil.

Was ist ein AVGS?

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ist eine Förderung der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters. Damit kannst du Coaching-Maßnahmen kostenfrei nutzen, vorausgesetzt, der Anbieter ist dafür zugelassen.

Wer kann einen AVGS bekommen?

Grundsätzlich alle, die bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter gemeldet sind, egal ob ALG I, Bürgergeld oder arbeitsuchend gemeldet. Auch bei einer bevorstehenden Kündigung kann ein AVGS beantragt werden. Die endgültige Entscheidung trifft dein:e Sachbearbeiter:in. Wir helfen dir, die richtigen Argumente vorzubereiten.

Wie beantrage ich einen AVGS?

Du besprichst den Wunsch nach einem Coaching mit deinem/deiner Sachbearbeiter:in bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter. Wir unterstützen dich dabei mit Infos, Formulierungshilfen und einer Erklärung, die du vorlegen kannst.

Arbeite ich direkt mit euch?

Ja. Du bekommst eine feste Ansprechperson: André beim Gründungszuschuss, Fabienne beim Karrierecoaching. Kein Callcenter, kein anonymes Netzwerk.

Gründungszuschuss

Muss ich schon eine Geschäftsidee haben?

Du solltest eine grobe Richtung haben, aber sie muss noch nicht perfekt sein. Wir helfen dir, deine Idee zu prüfen, zu schärfen und in einen Businessplan zu übersetzen.

Wie hoch ist der Gründungszuschuss?

In Phase 1 erhältst du sechs Monate lang dein ALG I plus 300 € monatlich. In Phase 2 sind weitere neun Monate mit 300 € monatlich möglich. Die genaue Höhe hängt von deinem ALG-I-Anspruch ab.

Wie hoch ist die Bewilligungsquote?

98 % unserer Klient:innen haben ihren Gründungszuschuss bewilligt bekommen. Das liegt daran, dass wir nur starten, wenn die Voraussetzungen stimmen, und dann dafür sorgen, dass der Antrag sitzt.

Kann ich den Gründungszuschuss auch bekommen, wenn ich noch beschäftigt bin?

Grundsätzlich musst du ALG-I-berechtigt sein und mindestens einen Tag arbeitslos gemeldet. In manchen Fällen ist es möglich, den Antrag bereits vor der Arbeitslosmeldung vorzubereiten. Das klären wir im Erstgespräch.

Karrierecoaching

Ich weiß noch nicht, was ich will: Ist das Coaching trotzdem etwas für mich?

Genau dafür ist es da. Das Karrierecoaching beginnt mit einer Standortbestimmung, nicht mit einem fertigen Ziel.

Was ist der Unterschied zum Gründungszuschuss-Coaching?

Beim Gründungszuschuss geht es um den Weg in die Selbstständigkeit, mit Businessplan, Finanzplan und Antrag. Beim Karrierecoaching geht es um berufliche Neuorientierung in Festanstellung, mit Stärkenanalyse, Bewerbungsstrategie und Zielfindung.

Kann ich vom Karrierecoaching zum Gründungszuschuss wechseln?

Ja. Wenn sich im Coaching herausstellt, dass Selbstständigkeit der richtige Weg für dich ist, können wir nahtlos in das Gründungszuschuss-Coaching übergehen.

Noch Fragen offen?

Prüfe in zwei Minuten deinen Anspruch. Wir melden uns persönlich bei dir.